STADTUMBAU

NASSAU (LAHN)

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Stadtentwicklung im Herzen
der Stadt Nassau an der Lahn

Die historisch gewachsene und kulturhistorisch bedeutende Stadt Nassau an der Lahn wird sich im Herzen der Stadt weiterentwickeln.

Mit dem Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz vom Juli 2017 wurde die Stadt Nassau mit dem Gebiet „Stadtkern“ in das Städtebauförderprogramm “Wachstum und nachhaltige Erneuerung” (vormals „Stadtumbau“) aufgenommen. Durch die Programmaufnahme wird die Entwicklung des Stadtkerns von Nassau über einen Zeitraum von ca. zehn Jahren durch Bundes- und Landesmittel finanziell gefördert.

Die wesentlichen Maßnahmen, die im Rahmen der Stadtentwicklung umgesetzt werden sollen, werden im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) identifiziert und beschrieben. Nähere Informationen finden Sie hierzu unter den entsprechenden „Reitern“ dieser Internetseite.

Als Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur in Nassau wurde außerdem das Integrierte Energetische Quartierskonzept (IEQK) erstellt, welches hier zum Download für Sie bereitsteht.

Aktuelles

Neues Jahr, neue Maßnahmen

Der Stadtumbau im Stadtkern Nassau geht weiter voran. Neben zahlreichen neuen und laufenden privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie dem Bau des Betreuten Wohnens der LIB

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Untersuchungsgebiet

Chronologie

Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm
Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau“ für das Gebiet „Stadtkern Nassau“
Oktober 2017
Beschluss
Beschluss über die Festlegung des Sanierungsgebietes
April 2019
Juli 2017
Beauftragung der DSK GmbH
Beauftragung der DSK GmbH mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und der Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für das Untersuchungsgebiet
April 2019
Beschluss
Beschluss der „Modernisierungsrichtlinie zu Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden“ im Stadtrat

Allgemeine Informationen

Private Modernisierungsmaßnahmen

Die Modernisierung privater Gebäude stellt ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Wohnverhältnisse und des Wohnumfelds im Stadtkern Nassau dar. Hier erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten Ihrer Maßnahmen.

Galerie

Ansprechpartner

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau

Bleichstraße 1
56130 Bad Ems

Herr Franz-Josef Minor

Tel.: +49 2603 | 793 328
Fax: +49 2603 | 793 375

E-Mail: f-j.minor@vgben.de

Frau Ann Janin Waltemathe

Tel.: +49 2603 | 793 337

E-Mail: a-j.waltemathe@vgben.de

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden

Sebastian Nawroth

Tel.: +49 611 | 3411 3139

E-Mail: sebastian.nawroth@dsk-gmbh.de

Theresa Helfenritter

Tel.: +49 611 | 3411 3137

E-Mail: theresa.helfenritter@dsk-gmbh.de

Top

Allgemeine Definitionen und Zielsetzungen:

„Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen, namentlich für Wohnzwecke, besteht oder zu erwarten ist, oder wenn die allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung nicht erfüllt werden.“ (Quelle: § 171a, Abs. 2 BauGB)

Stadtumbaumaßnahmen sollen zu folgenden Entwicklungen beitragen:

  • Anpassung der Siedlungsstruktur an die Bedürfnisse der Bevölkerung, der Wirtschaft sowie die Anforderungen an den Klimaschutz und Klimaanpassung,
  • Verbesserung der Wohn-, Arbeitsverhältnisse sowie der Umwelt,
  • Stärkung von innerstädtischen Bereichen,
  • Umnutzung nicht mehr bedarfsgerechter baulicher Anlagen,
  • Rückbau von baulichen Anlagen, die kein Umnutzungspotenzial aufweisen,
  • Nutzung bzw. Zwischennutzung von brachliegenden oder freigelegten Flächen,
  • Nachhaltige Erhaltung innerstädtischer Altbaubestände.

(Quelle: Vgl. §171a, Abs. 3 BauGB)

 

Was sind VU?

Eine Sanierungs- | Stadtumbaumaßnahme ist entsprechend vorzubereiten. Hierzu dienen die Vorbereitenden Untersuchungen (VU), die für einen förmlich festgesetzten, räumlich abgegrenzten Untersuchungsraum unterschiedliche Themen vertieft betrachten, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen.

Zu diesen Themen gehören:

  • Notwenigkeit der Sanierung,
  • Soziale, strukturelle und städtebauliche Verhältnisse und Zusammenhänge,
  • Anzustrebende allgemeine Ziele,
  • Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen,
  • Betrachtung von voraussichtlichen nachteiligen Auswirkungen durch die Sanierung.

(Quelle: Vgl. § 141 BauGB)

 

Was ist ein ISEK?

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) ist ein in die Zukunft gerichtetes, integriertes, interdisziplinäres und informelles Planungsinstrument mit verwaltungsinterner Rechtsverbindlichkeit. Es beinhaltet die vertiefte Betrachtung der Vorbereitenden Untersuchungen und ergänzt diese durch folgende Inhalte:

  • Darstellung der Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet (§ 171a, Abs. 3 BauGB),
  • Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (§ 171b, Abs. 2 BauGB),
  • Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (§ 137 BauGB),
  • Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger (§ 139 BauGB),
  • Kosten- und Finanzierungsübersicht (§§ 164a-b BauGB).

 

Die Ergebnisse aus VU und ISEK werden in einem Dokument zusammengefasst. Dieses wird nach Fertigstellung von der Stadt Nassau beschlossen und anschließend öffentlich bekannt gegeben werden. Die Fertigstellung des ISEK ist für Sommer 2018 vorgesehen.

 

Allgemeine Definitionen und Zielsetzungen:

„Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen, namentlich für Wohnzwecke, besteht oder zu erwarten ist, oder wenn die allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung nicht erfüllt werden.“ (Quelle: § 171a, Abs. 2 BauGB)

Stadtumbaumaßnahmen sollen zu folgenden Entwicklungen beitragen:

  • Anpassung der Siedlungsstruktur an die Bedürfnisse der Bevölkerung, der Wirtschaft sowie die Anforderungen an den Klimaschutz und Klimaanpassung,
  • Verbesserung der Wohn-, Arbeitsverhältnisse sowie der Umwelt,
  • Stärkung von innerstädtischen Bereichen,
  • Umnutzung nicht mehr bedarfsgerechter baulicher Anlagen,
  • Rückbau von baulichen Anlagen, die kein Umnutzungspotenzial aufweisen,
  • Nutzung bzw. Zwischennutzung von brachliegenden oder freigelegten Flächen,
  • Nachhaltige Erhaltung innerstädtischer Altbaubestände.

(Quelle: Vgl. §171a, Abs. 3 BauGB)

Öffentlicher Raum

Umbau von Straßen | Wegen | Plätzen

Straßen, Wege und Plätze sind Bestandteil des öffentlichen Raumes. Der Umbau dieser Erschließungsanlagen ist eine Ordnungsmaßnahme. Ordnungsmaßnahmen werden mit dem Ziel durchgeführt, bauliche Missstände zu beheben sowie eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raumes mit einer hohen Aufenthaltsqualität zu erzielen. Ordnungsmaßnahmen umfassen u.a.:

  • Maßnahmen der Verkehrsberuhigung und –lenkung
  • die Anlage von Parkplätzen für Besucher und Anwohner
  • den altstadtgerechten Ausbau öffentlicher Flächen in Kombination mit Natur- und Betonsteinpflaster
  • den Ersatz von Freilandkabeln durch Erdkabel der Straßenbeleuchtung

Privater Raum (private Eigentümer)

Private Einzel-Sanierungsmaßnahmen

Der Erfolg einer Sanierung | Gesamtmaßnahme hängt entscheidend von der Mitwirkungsbereitschaft und dem Engagement der Privateigentümer im Fördergebiet ab. Die Stadt Nassau kann im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Fördermittel private Sanierungsmaßnahmen bezuschussen. Ein Rechtsanspruch des Grundstückseigentümers auf eine finanzielle Förderung besteht allerdings nicht. Hierüber entscheidet das zuständige Ratsgremium im Einzelfall. In jedem Fall ist eine Förderung an die Voraussetzungen gebunden, dass die Maßnahme nicht bereits vor abschließender Klärung der förderrechtlichen Fragen bzw. vor Abschluss einer Modernisierungs- oder Ordnungsmaßnahmenvereinbarung begonnen wurde!

Bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen wird unterschieden zwischen

  • Ordnungsmaßnahmen

Für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen – i.d.R. Abbruchmaßnahmen – ist gemäß §147 BauGB grundsätzlich die Stadt zuständig. Sie kann die Durchführung aber per Vertrag auch ganz oder teilweise auf den Grundstückseigentümer übertragen. Dies gilt v.a. bei erforderlichen Abbruchmaßnahmen. Die Kosten von Abbruchmaßnahmen können im Rahmen der Sanierung gefördert werden.

  • Baumaßnahmen

Hierzu gehören Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

  • Modernisierungsmaßnahmen

Beseitigung von Missständen durch bauliche Maßnahmen in vorhandenen Gebäuden, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen. Modernisierungsmaßnahmen sind grundsätzlich förderfähig.

  • Instandsetzungsmaßnahmen

Behebung von Mängeln, die in Folge von Abnutzung, Alterung oder äußerem Einwirken an Gebäuden entstanden sind. Instandsetzungsmaßnahmen sind nur in Verbindung mit Modernisierungsmaßnahmen förderfähig.

  • Instandhaltungsarbeiten

Laufende bauliche Unterhaltung eines Gebäudes. Die Kosten dieser Arbeiten werden nur gefördert, wenn sie durch Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten hervorgerufen werden.

Die Förderfähigkeit der Maßnahme wird durch den Sanierungsberater im Einzelnen geprüft.

Erhöhte steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeit

In einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet besteht die Möglichkeit, die berücksichtigungsfähigen, sanierungsbedingten Ausgaben über einen längeren Zeitraum steuerlich geltend zu machen. Hierzu ist eine Bescheinigung gemäß § 7h EStG von der Stadt Nassau nach Abschluss der privaten Sanierungsmaßnahme notwendig. Bei Interesse ist die Bescheinigung gemäß §7h EStG bereits bei der Beantragung eines Modernisierungszuschusses mit zu beantragen.